Aussagepsychologische Kompetenz

Liegt der Verdacht eines sexuellen Missbrauchs oder von körperlichen Misshandlungen aufgrund der Äußerungen des Kindes oder anderer Hinweise vor, stellt dies oft eine große Belastung und Verunsicherung für die Betroffenen und alle Beteiligten dar.

Aus juristischer Perspektive finden sich hier auch oft Schnittstellen zwischen Ermittlungs- und Strafverfahren einerseits und familienrechtlichen Verfahren andererseits mit ihrer jeweils unterschiedlichen Ausrichtung. Hierbei bedarf es ggf. im Hinblick auf die Begutachtung einer Koordination und Kooperation der Institutionen, um belastende und methodisch problematische Mehrfachbefragungen des Kindes möglichst zu reduzieren oder zu vermeiden.

Beim aussagepsychologischen Begutachtungsansatz wird eine konkrete Aussage zu einem bestimmten Sachverhalt untersucht, um ggf. eine Erlebnisfundierung zu belegen bzw. die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen anderer Alternativhypothesen der Aussageentstehung abzuschätzen. Ferner wird die Zuverlässigkeit einer Aussage in den Fokus genommen. Die aussagepsychologische Methode ist zur Unterstützung der richterlichen Würdigung und Beweissicherung in Strafverfahren entwickelt worden. Aber auch im familienrechtlichen Verfahren kann eine aussagepsychologische Herangehensweise Beiträge leisten, wenn das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen ist oder eine Anzeige nicht erfolgt ist.

Denn im Spannungsfeld zwischen dem Schutz des Kindes vor sexuellem Missbrauch und Misshandlung einerseits und dem Schutz vor einer ungerechtfertigten Kontakteinschränkung zu einem der Elternteile andererseits ist eine Risikoabwägung vorzunehmen. Hier kann ein aussagepsychologischer Ansatz je nach Fallkonstellation wertvolle Dienste leisten, indem eine streng hypothesengeleitete Prüfung der alternativen Entstehungsmöglichkeiten einer Aussage, aber auch spezifischer Verhaltensweisen und Symptome, gegen die Hypothese der Erlebnisfundierung durchgeführt wird. Dabei werden auch unter Rekonstruktion der Aussageentstehungsgeschichte möglichst alle alternativen Entstehungsmöglichkeiten einer Aussage geprüft und gegeneinander abgewogen. Denn eine Aussage kann - so sie nicht erlebnisfundiert ist – sowohl durch bewusstes Lügen, aber auch aufgrund von Fehlinterpretationen, Irrtümern oder durch mehr oder weniger intendierte Suggestionen entstanden sein.

Bei aussagepsychologischen Begutachtungen richten wir uns nach den Mindeststandards der Glaubhaftigkeitsbegutachtung entsprechend dem Grundsatzurteil des BGH vom 30.07.1999 und orientieren uns am aktuellen Wissensstand im Bereich der Aussagepsychologie.

Für methodisch tragfähige Ergebnisse kann es im Rahmen der Diagnostik notwendig sein, möglichst genaue und detaillierte Aussagen zu dem fraglichen Sachverhalt einzuholen. Hierbei ist es wichtig und Teil unserer Methodik, gleichzeitig zwei Positionen einzunehmen: Einerseits die der Empathie und Sensibilität als Basis der professionellen Beziehungsgestaltung und als Voraussetzung für das Kind, sich auf die Befragung einzulassen, und andererseits die der kritischen Distanz als Voraussetzung für eine differenzierte Einschätzung und Beurteilung. Die psychologischen Untersuchungen (Explorationen) erfolgen je nach Untersuchungskontext in der psychologischen Praxis oder in einem vertrauten Umfeld und werden audiographisch dokumentiert.

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