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Wir erstellen seit über 40 Jahren psychologische Gutachten für Familiengerichte in Norddeutschland
Das IGG erstellt seit 1981 psychologische Gutachten für Familiengerichte. Unser Team besteht derzeit aus 19 freiberuflich tätigen Psychologinnen und Psychologen. Unsere Sachverständigentätigkeit erstreckt sich überwiegend auf den norddeutschen Raum.
Über die lange Zeitspanne unserer Gutachtertätigkeit ist unser Arbeitsfeld durch die sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, auf die auch die Gesetzgebung reagiert hat, Veränderungen unterworfen worden, welche auch in der Familienrechtspsychologie Niederschlag gefunden haben und zukünftig finden werden. Wir denken hier beispielsweise an die Kindschaftsrechtsreform von 1998, die Zunahme der Bedeutung von Mediation, die Einführung des „begleiteten Umgangs“, die wachsende Verbreitung der Betreuung im Wechselmodell, die Zunahme der kulturellen und sexuellen Diversität in den Familien, die Diskussion zur Qualität familienpsychologischer Gutachten seit 2014 oder den Diskurs über die Formulierung der gerichtlichen Beweisbeschlüsse.
Zu einer sich langsam vollziehenden Änderung der „Verfahrensphilosophie“ gehört sicherlich die Erkenntnis aller professionell Beteiligten, dass ein psychologisches Gutachten nicht ausschließlich dazu dienen sollte, möglichst objektiv den Status quo eines familiären Systems oder einzelner Menschen zu erheben, sondern auch die Chance in sich birgt, konstruktive Impulse zu setzen, um ein verfestigtes Konfliktsystem in Bewegung zu bringen. Wenngleich eine solche lösungsorientierte Diagnostik nicht in jedem Fall einsetzbar oder nützlich ist (z. B. in Verfahren zum §1666 BGB), steht dieser Ansatz doch für eine humanistisch-systemische Grundhaltung, der sich das IGG seit jeher verbunden fühlt. Einzelne Personen, Beziehungspartner oder Familiensysteme werden nicht ausschließlich als „diagnostisches Objekt“ betrachtet, sondern als Konfliktbeteiligte, aber auch Akteure der eigenen Lebensgestaltung, deren Fähigkeit zur Deeskalation, Konfliktlösung und zum Interessenausgleich grundsätzlich als Ressource angenommen und als aktivierbar angesehen wird. In diesem Sinne verlagert sich der Fokus der Begutachtung auch in der Fachliteratur in den letzten Jahren zunehmend von der Statusdiagnostik zur Prozessdiagnostik und einer sich hieraus abgeleiteten Verlaufsprognose (s. a. den Menüpunkt: „Lösungsorientierte Gutachten“).