Verfahren nach §1666 BGB

Das Jugendamt erhält mitunter von Dritten (Kindergärten, Schulen oder anderen Außenbeobachtern) eine Meldung über eine Kindeswohlgefährdung durch eine möglicherweise unzureichende Ausübung der elterlichen Sorge. Es kann sich nach eigenen Ermittlungen oder ggf. fehlgeschlagenen Unterstützungsversuchen an das Familiengericht wenden, um überprüfen zu lassen, ob ein teilweiser oder vollständiger Entzug der elterlichen Sorge notwendig ist. Bestehen seitens des Gerichts Zweifel, ob das Sorgerecht von einem oder beiden Elternteilen in einer nicht das Kindeswohl gefährdenden Art und Weise ausgeübt werden kann, wird ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Hierbei ist zu prüfen, ob die Erziehungsfähigkeit einer oder beider Elternteile derartig eingeschränkt ist, dass die elterliche Sorge entzogen oder eingeschränkt werden muss, oder ob so genannte „mildere Maßnahmen“ in Betracht kommen.

Um dieses festzustellen wird im Rahmen der gutachterlichen Untersuchungen zunächst geprüft, ob die kindlichen Bewältigungsressourcen unter der bisherigen Ausübung der elterlichen Sorge überfordert worden sind, also ob das Kind ggf. psychische oder physische Auffälligkeiten zeigt.

Hinsichtlich der Persönlichkeit der Elternteile analysieren wir, ob diese mittelbar oder unmittelbar an einer Entwicklungsstörung im Sinne einer Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit oder gegenwärtig beteiligt sind, ob die Elternteile in der Lage sind, die Geschehnisse aus der Vergangenheit angemessen zu bewerten, eine Eigenbeteiligung zu erkennen und ob diese in der Lage sind, zuverlässig ambulante oder, falls notwendig, stationäre Hilfen von Dritten anzunehmen.

Sind bei den Elternteile Ressourcen in deren Erziehungsfähigkeit vorhanden bzw. erscheinen diese entwicklungsfähig, erarbeiten wir in enger Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten und anderen an dem Prozess Beteiligten Modelle zur Unterstützung durch ambulante Hilfen, um eine Fremdunterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie oder in einer stationären Einrichtung möglichst zu vermeiden.

In der Summe geht es also darum, die auf Seiten des Kindes und der Eltern vorliegenden Risikofaktoren zu ermitteln und diese mit den vorhandenen Resilienzen (Schutzfaktoren) zu gewichten. Ebenfalls muss im Sinne einer Prognose bewertet werden, ob die in der Vergangenheit aufgetretenen Risikofaktoren zukünftig fortbestehen oder aber durch entsprechende Interventionen in ihren Auswirkungen gemindert oder kompensiert werden können.