Lebensmittelpunkt

Lebensmittelpunkt

Die Frage nach dem zukünftigen Lebensmittelpunkt eines Kindes stellt sicherlich neben dem Verfahren zur Umgangsregelung die häufigste gerichtliche Fragestellung an den familienpsychologischen Sachverständigen dar. Übersetzt in psychodiagnostisches Handeln („Operationalisierung“) sind hier verschiedene Entscheidungskriterien abzuklären und zu gewichten. Hierzu wird der Entwicklungsstand des Kindes (besteht besonderer Förderungsbedarf?), seine emotionalen Bindungen an die Elternteile und Geschwister, die vom Kind gezeigte emotionale Tendenz bzw. sein geäußerter Wille, Kontinuitätsüberlegungen und die Frage nach der Erziehungs- und Förderkompetenz der Elternteile erhoben.

Der häufig intensiv ausgetragene Streit darüber, wer Hauptbetreuender sein solle und wer Umgangsberechtigter (Stichwort: „Besuchspapa“) relativiert sich zunehmend angesichts der gesellschaftlichen Realität, dass nicht selten beide Elternteile berufstätig sind. Zudem bewerten mehr Väter als früher die mit einem Kind verbrachte Zeit auch in alltäglichen Bezügen als bedeutsamen und bereichernden Lebensinhalt. Die obige Fragestellung kann daher anders und ggf. weniger streitträchtig gefasst werden: Wie soll das Kind in Zukunft betreut werden? Oder noch mehr auf den Punkt gebracht: Wie soll die zukünftige Betreuungsverantwortung zwischen den Eltern verteilt werden? Hierbei ist der Ansatz, die vorhandenen Betreuungsressourcen der Eltern möglichst umfangreich und flexibel für das Kind zu nutzen. Es liegt auf der Hand, dass derartige Modelle in der Regel auf den Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts angewiesen sind, um umgesetzt werden zu können.

Aus psychologischer Sichtweise bleibt einerseits zu prüfen, ob die elterliche Interaktion ausreichend funktional ist, um die Belange des Kindes zu wahren. Aus dem weitgehenden Nutzen der Betreuungsmöglichkeiten beider Eltern ergeben sich nicht nur Vorteile, sondern ggf. auch Belastungen für ein Kind, die im sog. Wechselmodell (in etwa hälftige Betreuung durch beide Eltern im Wechsel) besonders hervortreten können. Zwar kann das Kind in großem Umfang mit beiden Elternteilen zusammen sein und auch den Alltag mit diesen teilen. Auf der anderen Seite hat es aber seinen eindeutigen Lebensmittelpunkt verloren. Insofern ist in einem psychologischen Gutachten zu klären, ob ein bestimmtes Kind individuell in der Lage ist, die spezifischen Belastungen des ins Auge gefassten Betreuungsmodells zu kompensieren. Hier wird auch die Frage zu beantworten sein, ob der Kindeswille, der nicht selten auf eine exakte „Gleichbehandlung“ beider Eltern abstellt, tatsächlich langfristig mit dem Kindeswohl vereinbar ist.